Sanft entstauen. Leichter bewegen.

Die manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder ist eine sehr sanfte, schmerzlose Methode. Mit speziellen Hautverschiebetechniken wird das darunterliegende Lymphgefäßsystem beeinflusst – ausschließlich mit den Händen. Ziel ist, überschüssige Gewebsflüssigkeit in das Venensystem zurückzuführen und so Schwellungen zu reduzieren.

Manuelle Lymphdrainage

Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder – sanft entstauen, leichter bewegen.


Mit speziellen, schmerzlosen Hautverschiebetechniken wird das Lymphgefäßsystem rein manuell beeinflusst. Ziel: überschüssige Gewebsflüssigkeit in das Venensystem zurückführen, Schwellungen reduzieren. Einsatz als Ödem- und Entstauungstherapie am Körperstamm sowie an Armen/Beinen, z. B. nach Lymphknotenentfernung oder Bestrahlung (Unterleibs-/Brustkrebs-OP); Narbengewebe kann ebenfalls Abflussstörungen verursachen. Ideal: Kombination mit Kompressions- und Bewegungstherapie.
Dauer: 45 Minuten. Kassenverrechnung bei ärztlicher Verordnung möglich. Bewilligung: bei definierten Diagnosen chefärztlich erforderlich – wir übernehmen das für Sie.

Behandlungsprinzip

Sehr sanfte, schmerzlose Behandlung mit unterschiedlichen Hautverschiebetechniken, um auf das darunterliegende Lymphgefäßsystem einzuwirken – ausschließlich manuell.

Ziel

Überschüssige Gewebsflüssigkeit wird in das Venensystem zurücktransportiert. Schwellungen werden reduziert, Spannungsgefühle lassen nach, Beweglichkeit verbessert sich.

Anwendungsbereiche

Ödem‑ und Entstauungstherapie geschwollener Regionen (Stamm, Extremitäten) – z. B. infolge von Lymphknotenentfernungen bzw. Bestrahlungen nach Unterleibs‑ oder Brustkrebs‑OP. Auch Narbengewebe nach chirurgischen Eingriffen kann Lymphabflussstörungen verursachen.

Kombination & Dauer

Idealerweise kombiniert mit anschließender Kompressions‑ und Bewegungstherapie. Die Behandlungsdauer beträgt 45 Minuten. Verrechnung mit der Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung möglich.

Verordnung & Bewilligung

Manuelle Lymphdrainage kann nur bei folgenden Krankheitsbildern verordnet werden und ist immer bewilligungspflichtig durch die/den Chefärzt:in:

  • Chronische venöse Abflussstörungen (geschwollene Beine)
  • Angeborene Lymphabflussstörungen
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Nach Verletzungen und Operationen
  • Nach Tumorentfernung
  • Nach Bestrahlungen

Unser Service

Wir übernehmen gerne die chefärztliche Bewilligung für Sie und beantworten weitere Fragen rund um Verordnung, Indikationen und Ablauf.

Verordnung & Kosten

Die Verrechnung mit der Krankenkasse ist bei ärztlicher Verordnung möglich. Für die manuelle Lymphdrainage ist – je nach Indikation – eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.

Fragen zur Lymphdrainage? Wir beraten Sie gerne.